Bäume sind lebendige Organismen — sie wachsen, altern und können zur Gefahr werden. Ein zu dicht gewachsenes Kronendach, abgestorbene Äste über Gehwegen, Pilzbefall am Stammfuß oder ein durch den letzten Sturm angerissener Hauptast: All das sind Situationen, die professionelle Baumpflege oder eine fachgerechte Fällung erfordern. MXM Dienstleistungen führt Baumpflege und Baumfällungen in Nürnberg, Erlangen, Fürth, Feucht, Schwabach, Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau, Augsburg und Selb mit erfahrenen Fachkräften, moderner Ausrüstung und höchster Sorgfalt aus.
Seit über 22 Jahren vertrauen Privatpersonen, Hausverwaltungen, Unternehmen und Kommunen auf unsere Expertise. Mit 50 Mitarbeitern und 762 Fünf-Sterne-Bewertungen bei Google sind wir Ihr verlässlicher Partner für alles rund um den Baum — vom präventiven Schnitt bis zur Notfallfällung am nächsten Tag.
Baumpflege: Warum regelmäßiger Schnitt lebenswichtig ist
Ein Baum, der nie geschnitten wird, ist kein gesunder Baum. Professioneller Formschnitt fördert das Wachstum, verhindert das Einwachsen von Ästen in Gebäude oder Leitungen, verbessert die Standfestigkeit und verlängert die Lebensdauer des Baumes erheblich. Gleichzeitig reduziert eine gesunde, gut ausgeformte Krone das Risiko von Sturmschäden — ein zentraler Aspekt der Verkehrssicherungspflicht.
Kronenpflege und Formschnitt
Wir führen Kronenpflege nach den Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) durch. Dazu gehört das Entfernen von Totholz, das Auslichten zu dichter Kronenbereiche, das Kürzen überständiger Äste und bei Bedarf das Einziehen von Kronensicherungen (Blitzschutz, Kronensicherungsseile). Für jeden Baum gilt: Was geschnitten wird und wie, richtet sich nach Art, Alter, Vitalität und dem Standort des Baums.
Schnittmaßnahmen im Jahresverlauf
Nicht jede Baumschnittmaßnahme ist zu jeder Zeit erlaubt oder sinnvoll. Nach § 39 Abs. 5 BNatSchG sind stärkere Eingriffe in Gehölze zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich verboten, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Erlaubt sind in diesem Zeitraum schonende Pflegeschnitte. Wir beraten Sie, welche Arbeiten wann möglich und sinnvoll sind.
Obstbaumpflege
Obstbäume brauchen besondere Aufmerksamkeit: Der richtige Erziehungsschnitt in jungen Jahren, der Erhaltungsschnitt im Alter und der Verjüngungsschnitt bei vernachlässigten Bäumen sind unterschiedliche Maßnahmen. Wir pflegen Obstbäume fachgerecht und helfen Ihnen, auch alte Bäume wieder in Ertrag zu bringen.
Baumfällung: Wann ist sie notwendig?
Eine Fällung ist die letzte Maßnahme — und sie wird eingeleitet, wenn ein Baum nicht mehr sicher erhalten werden kann. Typische Fällungsgründe sind:
- Abgestorbene oder stark geschädigte Bäume ohne Revitalisierungspotenzial
- Pilzbefall (z.B. Hallimasch, Schwefelporling, Zunderschwamm) mit fortgeschrittenem Kernfäulebefall
- Sturmschäden, die die Standsicherheit dauerhaft gefährdet haben
- Bäume mit einem zu geringen Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Leitungen oder Verkehrsflächen
- Bäume, die für eine Neubebauung oder Umgestaltung weichen müssen (nach Genehmigung)
Problemfällungen in schwierigen Lagen
Die größte Herausforderung bei Baumfällungen sind beengte Verhältnisse: Ein Baum steht direkt neben dem Hausdach, über einer Garage, in einem Innenhof ohne Wendemöglichkeit oder neben einer stark befahrenen Straße. In solchen Fällen ist eine konventionelle Fällung unmöglich. Wir setzen auf kontrolliertes Abtragen in Sektionen — Ast für Ast, mit Sicherungsseil, präziser Schnittführung und gezieltem Ablassen der Teile. Diese Technik erfordert Erfahrung und klares Arbeiten unter Druck. Genau das bringen wir mit.
Wurzelstockfräsen
Nach der Fällung bleibt der Stumpf. Er kann gefräst werden, um die Fläche wieder nutzbar zu machen — für Neupflanzungen, Rasenflächen oder Pflasterarbeiten. Wir fräsen Stubben in der Regel 20–30 cm unter die Geländeoberkante und entsorgen das Fräsgut.
Sturmschäden: Schnelle Hilfe bei akuter Gefahr
Nach einem Sturm kann ein angerissener Ast oder ein beschädigter Stamm zur unmittelbaren Gefährdung für Personen und Sachwerte werden. In solchen Situationen ist Schnelligkeit gefragt. Unser Team ist für Sturmschadeneinsätze vorbereitet und kann kurzfristig handeln. Wir sichern gefährliche Bereiche, entfernen akut gefährdende Astteile und beurteilen, ob der Baum noch erhalten werden kann oder gefällt werden muss.
Nach einem Sturmeinsatz erstellen wir auf Wunsch eine vollständige Schadendokumentation für Ihre Versicherung.
Rechtliche Aspekte: Genehmigung, Baumschutzsatzung und Artenschutz
Baumschutzatzung
Viele Kommunen — darunter Nürnberg, Erlangen und Fürth — haben Baumschutzsatzungen erlassen. Diese schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (gemessen in einem Meter Höhe) vor Fällung ohne Genehmigung. In Nürnberg gilt beispielsweise ein Stammumfang von 60 cm als Schutzgrenze. Für Fällungen solcher Bäume ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich.
Artenschutz und Brutzeiten
Bäume können Quartier für geschützte Tierarten sein — insbesondere Fledermäuse, Spechthöhlenbrüter und Insekten. Vor größeren Fällungen sollte geprüft werden, ob solche Arten betroffen sein könnten. Wir weisen Sie auf mögliche artenschutzrechtliche Aspekte hin und planen Fällungen außerhalb der Brutzeiten.
Gefälligkeitsgutachten und Stellungnahmen
Wenn Sie für eine Genehmigungsbehörde eine fachkundige Einschätzung zum Zustand eines Baumes benötigen, können wir einen Begehungsbericht erstellen. Dieser dokumentiert Vitalität, Schäden, Standsicherheit und unsere Handlungsempfehlung nachvollziehbar.
Unser Ablauf bei Baumpflege und Fällungen
- Begutachtung vor Ort — Wir besichtigen den Baum, beurteilen seinen Zustand, prüfen die örtlichen Gegebenheiten und ermitteln, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
- Klärung genehmigungsrelevanter Fragen — Wir informieren Sie, ob eine Fällgenehmigung notwendig ist, und unterstützen Sie beim Antrag.
- Angebot und Terminvereinbarung — Sie erhalten ein klares Angebot. Termin und Ablauf werden verbindlich geplant.
- Ausführung — Unser Team arbeitet sicher, strukturiert und mit minimalem Flächenaufwand. Absperrungen werden professionell gestellt.
- Entsorgung — Grünschnitt, Stammholz und Stubbenreste werden abtransportiert und fachgerecht entsorgt oder — auf Wunsch — als Brennholz bereitgestellt.
- Abschlussdokumentation — Auf Wunsch erhalten Sie einen Bericht mit Vorher-Nachher-Fotos und einer Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen.
Regionale Abdeckung
Wir führen Baumpflege und Baumfällungen in Nürnberg, Erlangen, Fürth, Feucht, Schwabach, Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau, Augsburg und Selb sowie den umgebenden Gemeinden durch — bald auch in Pegnitz. Sturmschadeneinsätze priorisieren wir unabhängig von der Entfernung.
Häufige Fragen zu Baumfällung und Baumpflege
Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum auf meinem Grundstück zu fällen? In vielen Kommunen ja — sobald der Baum einen bestimmten Stammumfang überschreitet, greift die Baumschutzsatzung. In Nürnberg liegt die Grenze bei 60 cm Stammumfang in einem Meter Höhe. Wir prüfen das für Sie und beantragen die Genehmigung auf Wunsch mit.
Was kostet eine Baumfällung? Die Kosten hängen von der Baumgröße, dem Schwierigkeitsgrad (Lage, Zugänglichkeit, Bodenbeschaffenheit) und dem gewünschten Abtransport ab. Ein einfacher Kleinbaum kostet deutlich weniger als eine Problemfällung in einem engen Innenhof. Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Können Sie auch Bäume in der Nähe von Stromleitungen fällen? Wir führen Arbeiten in der Nähe von Nieder- und Mittelspannungsleitungen durch, sofern die Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Bei Hochspannungsanlagen ist eine vorherige Abschaltung durch den Netzbetreiber erforderlich — wir koordinieren das auf Wunsch.
Wie erkenne ich, ob mein Baum krank oder standunsicher ist? Anzeichen für problematische Bäume sind: abgestorbene Kronenbereiche, Pilzfruchtkörper am Stamm oder an den Wurzeln, Risse im Stammfuß, einseitig ausgebrochene Äste, auffällige Schiefstellung nach einem Sturm oder kahle Partien trotz Vegetationszeit. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie den Baum begutachten — die Begutachtung ist kostengünstig und schafft Klarheit.
Darf ich einen Baum im Frühjahr oder Sommer fällen? Fällungen sind grundsätzlich ganzjährig möglich. Im Zeitraum 1. März bis 30. September sind nach Naturschutzrecht jedoch bestimmte Gehölzschnitte eingeschränkt, um brütende Vögel und andere Tiere zu schützen. Wenn ein Baum eine unmittelbare Gefahr darstellt, kann er auch in dieser Zeit gefällt werden — mit entsprechender Begründung. Wir klären den rechtlichen Rahmen mit Ihnen vorab.
Was mache ich nach einem Sturm, wenn ein Baum mein Grundstück sperrt? Rufen Sie uns sofort an: 0911 633 262 55. Wir beurteilen die Situation schnell und organisieren bei akuter Gefahr einen Eilauftrag. Für die Versicherung dokumentieren wir den Schaden auf Wunsch vollständig mit Fotos und Bericht.
Kann der Baumstumpf nach der Fällung entfernt werden? Ja. Das Fräsen des Stubbenrestes ist standardmäßig Teil unseres Fällungsservice — Sie geben einfach an, wie tief gefräst werden soll. Das aufgefräste Holzmaterial können wir abtransportieren oder als Mulch auf der Fläche belassen.
Bieten Sie auch regelmäßige Baumpflege-Verträge an? Ja. Für Kunden mit mehreren Bäumen oder größeren Anlagen bieten wir Jahrespflegeverträge an, in denen Kronenpflege, Totholzentfernung und Kontrolleinsätze in festgelegten Intervallen enthalten sind. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und sichert die dauerhafte Verkehrssicherheit.