Kaum fallen die ersten Schneeflocken, beginnt für Grundstückseigentümer, Vermieter und Gewerbetreibende die Pflicht zur Handlung. Die Räum- und Streupflicht ist in Deutschland rechtlich verbindlich — wer ihr nicht nachkommt, haftet persönlich für Sach- und Personenschäden. MXM Dienstleistungen übernimmt seit über 22 Jahren zuverlässig den Winterdienst in Nürnberg, Erlangen, Fürth, Feucht, Schwabach, Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau, Augsburg und Selb. Mit 50 erfahrenen Mitarbeitern und einem eingespielten Bereitschaftssystem sorgen wir dafür, dass Ihre Flächen jederzeit sicher begehbar sind — auch wenn Sie selbst gerade schlafen.
Räum- und Streupflicht: Was Eigentümer wissen müssen
Die Winterdienstpflicht ergibt sich aus dem Straßen- und Wegegesetz der jeweiligen Gemeinde sowie aus den Regelungen der Grundstückseigentümerverantwortung nach BGB. In Bayern gilt: Gehwege und Zugänge zum Grundstück müssen an Werktagen in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 oder 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Die genauen Zeiten und Abstreu-Vorschriften variieren je nach Kommune.
Was Eigentümer und Vermieter konkret schulden
- Gehwege in einer Breite von mindestens 1,0 bis 1,5 Metern räumen und bei Glätte abstreuen
- Zugänge zu Mülltonnenstandorten, Briefkästen und Kellereingang freihalten
- Sicherung von Flächen, auf denen Dachlawinen oder Eiszapfen herunterfallen können
- Wiederholtes Räumen bei Dauerfall — eine einmalige Räumung am Morgen genügt rechtlich nicht
Delegierung an Mieter: Haftung bleibt beim Eigentümer
Viele Vermieter glauben, mit einer Klausel im Mietvertrag vollständig aus der Pflicht entlassen zu sein. Das ist ein Irrtum. Die Übertragung auf Mieter ist zwar wirksam, doch der Eigentümer muss die ordnungsgemäße Ausführung kontrollieren. Beauftragen Sie stattdessen MXM Dienstleistungen: Wir dokumentieren jeden Einsatz lückenlos mit Datum, Uhrzeit und durchgeführter Maßnahme — ein belastbarer Nachweis im Schadensfall.
Unsere Winterdienst-Leistungen im Überblick
Räumung und Schneeentsorgung
Unser Team befreit Gehwege, Parkplätze, Zufahrten, Innenhöfe und Betriebsgelände von Schnee — maschinell mit Kehrmaschinen, Schneepflügen und Streufahrzeugen oder von Hand, wo es der Bereich verlangt. Schwer zugängliche Flächen wie enge Innenhöfe oder Treppen sind für uns kein Hindernis.
Abstreu-Service nach kommunalen Vorgaben
In Nürnberg, Erlangen, Fürth und den weiteren Städten in unserem Einsatzgebiet setzen wir ausschließlich zulässige Streumittel ein. Viele Kommunen schränken den Einsatz von Auftausalz auf Privatgrundstücken ein oder verbieten ihn gänzlich — wir kennen die örtlichen Regelungen und handeln entsprechend. Abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand kommen dort zum Einsatz, wo Salz nicht erlaubt ist.
Bereitschaftsdienst rund um die Uhr
Winterwetter hält sich nicht an Bürozeiten. Unser Bereitschaftsdienst ist 365 Tage im Jahr aktiv. Sobald Wetterdienste oder eigene Beobachtungen Schnee- oder Eisglätte melden, rückt unser Team ohne gesonderte Aufforderung aus. Sonn- und Feiertage sind selbstverständlich eingeschlossen.
Dachlawinenschutz und Eiszapfenentfernung
Eiszapfen und aufgestauter Schnee auf Dächern stellen eine ernste Gefahr für Passanten und Fahrzeuge dar. Wir sichern gefährdete Bereiche, entfernen Eiszapfen fachgerecht und leiten Schnee kontrolliert ab. Bei Bedarf errichten wir Absperrungen und weisen auf die Gefahr hin.
Winterdienst für Gewerbe, WEG und Verwaltungen
Ob Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung, Supermarktparkplatz, Unternehmensgelände oder Arztpraxis: Wir erstellen individuelle Winterdienstpläne und arbeiten auf Wunsch auch als exklusiver Dienstleister für Immobilienverwaltungen mit mehreren Objekten in unserem Einzugsgebiet.
Unser Ablauf — von der Beauftragung bis zum Einsatz
- Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung — Wir erfassen alle zu betreuenden Flächen, messen Gehwegstrecken und dokumentieren Besonderheiten wie Gefälle, enge Zugänge oder Tiefgarageneinfahrten.
- Angebot und Jahresvertrag — Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot. Im Jahresvertrag sind alle Einsätze der Wintersaison abgedeckt — ohne Überraschungen auf der Jahresabrechnung.
- Wettermonitoring — Unser Team beobachtet Wetterdaten und handelt proaktiv, sobald eine Winterwetterlage bevorsteht.
- Einsatz und Dokumentation — Jeder Einsatz wird protokolliert: Datum, Uhrzeit, Dauer, eingesetzte Mittel. Sie erhalten auf Wunsch monatliche Einsatzberichte.
- Qualitätskontrolle — Unsere Teamleiter kontrollieren die Ergebnisse und reagieren sofort bei nachrutschendem Schnee oder erneut aufgetretenem Glatteis.
Regionale Abdeckung
Wir betreuen Objekte in Nürnberg, Erlangen, Fürth, Feucht, Schwabach, Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau, Augsburg und Selb — bald auch in Pegnitz. Innerhalb dieser Regionen decken wir Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industrieanlagen und öffentlich zugängliche Flächen gleichermaßen ab. Für Kunden mit Objekten in mehreren Städten bieten wir gebündelte Verträge mit einheitlicher Ansprechpartnerbindung.
Häufige Fragen zum Winterdienst
Muss ich als Vermieter selbst räumen, wenn mein Mieter krank ist? Wenn die Winterdienstpflicht im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurde und dieser ausfällt, sollten Sie als Eigentümer sofort einen Ersatz organisieren — oder Sie beauftragen von vornherein einen professionellen Dienstleister wie MXM Dienstleistungen. Das vermeidet Haftungslücken vollständig.
Welche Streumittel sind in Nürnberg erlaubt? In Nürnberg und vielen umliegenden Kommunen ist Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen (z.B. extremer Glatteis) erlaubt. Als Standardmittel sind abstumpfende Stoffe wie feiner Splitt, Sand oder Granulat vorgeschrieben. Wir kennen die aktuellen Satzungen und handeln regelkonform.
Ab wann muss ich morgens geräumt haben? In den meisten bayerischen Kommunen gilt an Werktagen ein Beginn ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 oder 9:00 Uhr. Maßgeblich ist stets die jeweilige Gemeindesatzung. Unser Bereitschaftsdienst ist früh genug aktiv, damit Ihre Flächen rechtzeitig gesichert sind.
Gilt die Räumpflicht auch nachts bei weiter fallendem Schnee? Grundsätzlich endet die Räumpflicht abends. Wenn jedoch nach Ende der Räumpflicht Schnee fällt und am nächsten Morgen Glätte besteht, muss erneut geräumt werden. Unser Bereitschaftsdienst überwacht die Lage kontinuierlich und reagiert entsprechend.
Wie schnell ist Ihr Team vor Ort? In unserem Kerngebiet Nürnberg und den direkt angrenzenden Kommunen sind wir in der Regel innerhalb von 30 bis 60 Minuten nach Erkennungszeitpunkt aktiv. Die genauen Reaktionszeiten werden im Jahresvertrag verbindlich festgelegt.
Übernehmen Sie auch Dachlawinen-Sicherung? Ja. Wir sichern gefährdete Bereiche unterhalb von Dächern mit Warnschildern und Absperrungen, entfernen Eiszapfen und leiten angesammelten Schnee kontrolliert ab. Das ist insbesondere bei Flachdächern und stark geneigten Giebeln in der Innenstadt relevant.
Kann ich den Winterdienst auch nur für eine Saison buchen? Ja, Saisonverträge sind bei uns genauso möglich wie Mehrjahresverträge. Einzeleinsätze nach Bedarf bieten wir für Stammkunden auf Anfrage an. Für eine zuverlässige Planung empfehlen wir jedoch den Saisonvertrag.
Was kostet ein Winterdienst-Jahresvertrag? Die Kosten hängen von Flächengröße, Lage, Erreichbarkeit und gewünschtem Leistungsumfang ab. Nach einer kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot — ohne versteckte Zuschläge für Sonn- und Feiertagseinsätze.